Leitfaden für Produzenten --> Grenzüberschreitende Vorschriften und Praktiken
Größensortierung von Eiern
Quelle: Verordnung EG 589/2008 Artikel 4. Diese Regelung gilt in den vier Ländern.
Frankreich: Technische Anweisung vom 17.04.2015 (DGAL/SDSSA/2015-365)
Ein Ei muss sortiert sein, um im Bereich B2B verkauft zu werden..
Die Nutzung einer Packstelle ist verpflichtend.
Es gibt vier Gewichtsklassen:
Größe
S : kleinM : mittel
L : groß
XL : sehr groß
Gewicht
<57 gzwischen 57 und 67 g
zwischen 67 und 73 g
> 73 g
Darüber hinaus gibt es zwei Kategorien von Eiern:
Kategorie A: „Frische Eier“ = Konsumeier, Eier zum Verzehr
Kategorie B: für die Food- und Non-Food-Industrie
Vermarktungsregeln in Belgien: http://www.afsca.be/productionanimale/produitsanimaux/oeufs/