Leitfaden für Produzenten --> Grenzüberschreitende Vorschriften und Praktiken


Größensortierung von Eiern


Quelle: Verordnung EG 589/2008 Artikel 4. Diese Regelung gilt in den vier Ländern.
Frankreich: Technische Anweisung vom 17.04.2015 (DGAL/SDSSA/2015-365)
Ein Ei muss sortiert sein, um im Bereich B2B verkauft zu werden..
Die Nutzung einer Packstelle ist verpflichtend.

Es gibt vier Gewichtsklassen:

Größe

S : klein
M : mittel
L : groß
XL : sehr groß

Gewicht

<57 g
zwischen 57 und 67 g
zwischen 67 und 73 g
> 73 g

Darüber hinaus gibt es zwei Kategorien von Eiern:
Kategorie A: „Frische Eier“ = Konsumeier, Eier zum Verzehr
Kategorie B: für die Food- und Non-Food-Industrie

Vermarktungsregeln in Belgien: http://www.afsca.be/productionanimale/produitsanimaux/oeufs/