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Transport



In Frankreich

Die grundlegenden Transportregeln

"Die Transportbehälter und/oder Container, die zur Beförderung von Lebensmitteln verwendet werden, müssen sauber und in gutem Zustand sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie ordnungsgemäß gereinigt und/oder desinfiziert werden können. Die Innenauskleidung muss daher undurchlässig, korrosionsbeständig und frei von Unebenheiten sein.
Verpackte und ganz besonders unverpackte Lebensmittel dürfen keinen direkten Kontakt zum Boden haben (bei Transport und Lagerung).

Bei einem Transport an Gewerbetreibende muss jeder Lieferung ein Transportschein (genannt Lieferschein, auf Französisch Bon de livraison) beigefügt werden. Er ermöglicht es den Behörden bei einer Kontrolle den Eigentümer (Name des Eigentümers, nicht unbedingt des Herstellers), die Art der Ware (eindeutige Bezeichnung und Temperatur des Transports), die Herkunft und den Bestimmungsort nachzuvollziehen."

(Quelle: REALISAB)

Können mehrere Produkte zusammen transportiert werden? Unter welchen Bedingungen?

"Wenn Transportbehälter und/oder Container zum Einsatz kommen:
● um neben Lebensmitteln auch andere Produkte zu transportieren,
● oder zum gleichzeitigen Transport verschiedener Lebensmittel,
müssen die Produkte gut voneinander getrennt werden und nach jeder Ladung eine gründliche Reinigung durchgeführt werden, um das Risiko einer Kontamination zu vermeiden.

Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, frisches Gemüse und Milchprodukte zu transportieren:
● zur gleichen Zeit, aber mit ausreichender Trennung (luftdichte Verpackung),
● oder zu getrennten Zeiten, aber mit einem strikten Reinigungs-/Desinfektionsplan zwischen den Ladungen.
„Konventionelle“ Produkte können zusammen mit ökologischen Produkten transportiert werden, wenn beide Kategorien räumlich getrennt und eindeutig identifizierbar sind (verschiedenfarbige Kisten, Kennzeichnung der Kisten). Um zertifizierte Produkte aus ökologischem Landbau transportieren zu können, muss auch der Transporteur zertifiziert sein.

Andererseits ist es strengstens verboten, Güter, die als giftig oder ätzend eingestuft sind oder aber lebende Tiere während oder nach dem Transport von Lebensmitteln zu befördern.

Welche Temperatur für welches Produkt?

Produkte, die bei Raumtemperatur haltbar sind, können ohne Einhaltung einer bestimmten Temperatur transportiert werden. Dies gilt für frisches Gemüse und Obst, Brot und Backwaren, Lebensmittel und Fleisch- oder Fischprodukte, die durch Salzen, Räuchern oder Trocknen haltbar gemacht wurden.

Zwingend notwendig ist der Transport unter kontrollierten Temperaturbedingungen (beständige und kontrollierte Temperatur) bei Gemüse und Früchten zum sofortigen Verzehr, frischen Fruchtsäften, Milchprodukten, Feinkostprodukten, der überwiegenden Mehrheit der tierischen Produkte (mit Ausnahme gesalzener, geräucherter oder getrockneter Produkte), also Fleisch, nicht haltbare Feinkostprodukte, Milchprodukte, Eier.
Kühl- und Tiefkühlprodukte müssen ebenfalls durchgängig kalt transportiert werden.
Für Produkte und gekochte Speisen, die heiß geliefert werden, beträgt die Mindesttemperatur 63 °C.

Tabelle_temperaturen (41.7kB)
Tabelle der Transporttemperaturen für die verschiedenen Waren
Es handelt sich um Kerntemperaturen. Dies ist die maximal zulässige Temperatur, die untere Grenze ist der Gefrierpunkt für jedes Produkt. Ausnahme bilden Tiefkühlprodukte.

Temperatur im roten Bereich = definiert durch den Ministerialerlass vom 21. Dezember 2009 über die Hygienevorschriften für den Einzelhandel (einschließlich Gaststättengewerbe), bei Lagerung und Transport von Produkten tierischen Ursprungs und Lebensmitteln in Behältern.

Temperatur im blauen Bereich = Temperatur, die vom Hersteller festgelegt wurde (Verordnung (EG) Nr. 853/2004).

Fall der vom Hersteller definierten Temperaturen (zwischen 4 und 8 °C)
Um die Lager-/Transporttemperaturen seiner Produkte zu bestimmen, muss der Hersteller eine Analyse durchführen, um sein Haltbarkeitsdatum oder MHD benennen (durch ISO-Norm definiertes Versuchsprotokoll).
Nur eine solche Analyse kann die Unbedenklichkeit seiner Produkte mit Verfallsdatum unter den von ihm definierten Lagerbedingungen nachweisen. Zur Durchführung dieser Analysen muss sich der Hersteller an ein Labor für mikrobiologische Lebensmittelanalysen wenden.

Es ist auch möglich, sich auf Dokumente stützen, die Empfehlungen für Lager- und Transporttemperaturen nach Produkttyp enthalten, wie z. B. einen Leitfaden für gute Hygienepraxis.
Bei AOC-Produkten oder Produkten mit einem kollektiven Lastenheft sind die empfohlenen Temperaturen zu beachten.

Ist es notwendig, ein Kühlfahrzeug zu haben?

Auszug aus dem Beschluss vom 1. Juli 2008:
"Gemäß den Bestimmungen des Artikels R.231-59-2 des Landwirtschaftsgesetzes müssen die Ausrüstungen für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel aus Kategorien und Klassen von Ausrüstungen ausgewählt werden, die es ermöglichen, die für die verschiedenen Lebensmittelkategorien festgelegten Haltbarkeitstemperaturen während des gesamten Transports einzuhalten...."

Die Vorschriften gelten sowohl für den gewerblichen Transport als auch für den Transport für eigene Rechnung, unabhängig vom verwendeten Transportmittel, einschließlich der Behälter.

Produkte, die zwischen 0 °C und 10 °C gehalten werden müssen (siehe „Welche Temperatur für welches Produkt?“), können in isothermen, Kühl- (Klasse B oder höher) oder Gefriergeräten (Klasse A, B oder höher) transportiert werden, sofern die Temperatur während des gesamten Transports ordnungsgemäß aufrechterhalten wird und die Geräte den Anforderungen entsprechen (ATP-Bescheinigung). Dabei muss eine regelmäßige manuelle Kontrolle der Lufttemperatur durchgeführt und diese notiert werden (Kühlkettenkontrollplan).

Gibt es eine Ausnahmeregelung?
Innerhalb eines Radius von 80 km, ohne die Kühlkette zu unterbrechen (d. h. ohne den Behälter zu öffnen), gibt es für den Transport eine Ausnahmegenehmigung: Es ist keine spezielle Vorrichtung erforderlich und der Behälter muss nicht ATP-zertifiziert sein.

ACHTUNG: Achtung: Es besteht immer eine Dokumentationspflicht. Die Temperatur (Thermometerkontrolle) und Transporthygiene sind unbedingt einzuhalten. Für 2 oder 3 Stunden können kleine Behälter oder Kühlboxen verwendet werden, wobei die vom Hersteller empfohlenen Nutzungsbedingungen zu beachten sind; vor allem ist eine Kältequelle notwendig, wie z. B. Trockeneis oder eutektische Platten.

- Isothermer Transport: Das Fahrzeug ist isoliert, seine Wände sind so angepasst, dass der Wärmeaustausch zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Karosserie eingeschränkt wird, aber das Fahrzeug verfügt nicht über eine eigene Quelle zur Kälteerzeugung.
  • Kühltransport: Das Fahrzeug ist isotherm und mit einem System ausgestattet, das in der Lage ist, eine bestimmte Temperatur mittels einer Vorrichtung zu halten, die die Kälte vorher speichert, bevor sie während des Transports abgegeben wird (z. B. eutektische Platten).
  • Gefriertransport: das Fahrzeug ist normal oder verstärkt isotherm und mit einer Vorrichtung versehen, mit der eine bestimmte Temperatur mittels eines belüfteten Kälteerzeugungssystems gesenkt oder gehalten werden kann.

Hackfleisch und Fleischzubereitungen fallen unter Sonderbestimmungen: hier sind die Vorschriften strenger. Nur isothermische Geräte sind verboten, es gibt keine Ausnahmeregelung für Transporte von weniger als 80 km, und ein automatischer Lufttemperaturmesser ist ab einer Stunde Transportdauer erforderlich.

Was sind die vorgeschriebenen Kontrollen von Kühltransportausrüstungen?

Der Benutzer eines Kühl-, Gefrier- oder isothermen Transportmittels muss bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs eine Übereinstimmungsbescheinigung (ATP-Bescheinigung) ausstellen lassen. Sie ist zunächst für 6 Jahre gültig.
Die technische Prüfung und die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung ist derzeit an den Privatanbieter CEMAFROID vergeben.
Einige Fahrzeuge sind nur für verpackte Waren zugelassen.

Kleine Behälter mit einem Volumen zwischen 0,5 m3 und 2 m3 unterliegen bei der Inbetriebnahme keiner technischen und hygienischen Prüfung. Ihre Konformität wird durch ein A.T. P.-Zulassungsschild bescheinigt, das der Hersteller daran angebracht hat und für das er verantwortlich ist.

Nach 6 Jahren muss das Zertifikat in einem von CEMAFROID zugelassenen Zentrum für 3 Jahre erneuert werden (dies kann maximal 2 Mal wiederholt werden). Nach 12 Jahren muss der Behälter in einer offiziellen ATP-Prüfstation komplett untersucht werden, um für weitere 6 Jahre genehmigt zu werden.

Fahrzeuge, die nicht mehr durch diese technische Kontrolle kommen, dürfen trotzdem eingesetzt werden, unter der Voraussetzung, dass sie immer die richtige Temperatur halten können. Sie sind jedoch auf einen Umkreis von 80 km ab dem Startpunkt begrenzt und es darf keine Unterbrechung der Kühlkette geben. Sie dürfen Frankreich nicht verlassen, nicht einmal bei einer Strecke von weniger als 80 km. Das Kühlaggregat muss immer in Betrieb sein. Bei isothermen Boxen oder Fahrzeugen muss das herausnehmbare System für die gekühlte Ladung sauber und funktionstüchtig sein.

Hinweis: bei einem Besitzerwechsel oder eines Umbaus des Fahrzeugs besteht die Verpflichtung, ein neues ATP-Zertifikat zu beantragen.

Wer kann die Produkte transportieren? Wie wird der Transport organisiert?


Hier sind mehrere Wege möglich:
● der Hersteller verfügt über ein eigenes Transportfahrzeug und kümmert sich selbst um die Auslieferung,
● ein Transportdienstleister übernimmt die Lieferungen, entweder von Fall zu Fall oder regelmäßig,
● die Hersteller teilen sich einen Dienstleister, mit oder ohne Fahrer. Bei einer Langzeitmiete kann das Fahrzeug komplett nach Ihren Bedürfnissen ausgestattet werden.

In allen Fällen ist es wichtig, Folgendes zu klären:
● Wer garantiert die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften für den Lebensmitteltransport, insbesondere im Hinblick auf die vorgegebene Temperatur? Und wer ist für die Wartung des Materials (z. B. Thermometer) verantwortlich?
● Wie sieht der rechtliche Rahmen für den Transport aus? Dies ist eine wesentliche Frage im Falle des Transports durch Dienstleister: Wer ist Eigentümer der Ware? Wer ist für die Ware verantwortlich? Wer hat das Recht, für andere zu transportieren (Pflicht die Transportkapazität einzuhalten)?

Es handelt sich hier um Informationen und Bekanntmachungen, welche die geltenden Vorschriften nicht ersetzen. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an Ihre DD(CS)PP (Direction Départementale (de la Cohésion Sociale) et de la Protection des Populations/Deutsch: Departement-Direktionen für den sozialen Zusammenhalt und den Schutz der Bevölkerung) zu wenden

(Quelle: REALISAB)