Leitfaden für Produzenten --> Réglementation sanitaire


Wer kann mir helfen, einen Hygienekontrollplan (Plan de Maîtrise Sanitaire, PMS) zu erstellen?

In Frankreich


Laut der Website des französischen Wirtschaftsministeriums ist der Hygienekontrollplan „eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen und Selbstkontrollen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelhygiene. Er ist ein Tool zur Kontrolle der Umgebung in der Lebensmittelproduktionskette, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.

Der Hygienekontrollplan basiert auf:

● einem Programm von Anforderungen, bzw. ersten hygienischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelhygiene. Diese Anforderungen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (für tierische Lebensmittel oder Lebensmittel tierischen Ursprungs) aufgeführt;
● Verfahren, die auf den Prinzipien des Systems Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) basieren;
● Kommunikation und Produktrückverfolgbarkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite .

Für Hersteller von tierischen Lebensmitteln oder Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist für die Belieferung von Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung eine CE-Zulassung erforderlich. Bei einem Verkauf von Produkten im Umkreis von 80 km besteht die Möglichkeit, sich von dieser Zulassung befreien zu lassen. Dies hängt auch von der Produktionsmenge im Vergleich zu Ihrem Umsatz ab.

Für pflanzliche Produkte ist keine Zulassung erforderlich.

Zwei Akteursgruppen unterstützen die Produzenten bei der Beantragung einer CE-Zulassung bzw. bei der Erstellung eines Hygienekontrollplans:

• Labors für Lebensmittelanalysen und private Unternehmen.
Die Leistungen beider Anbieter sind kostenpflichtig und werden je nach Bedarf berechnet.
• Die Landwirtschaftskammern

Kontakt:
- Frau Chantal GENAY unter Meurthe-et-Moselle Veterinär- und Lebensmittellabor (54) : 03 83 33 28 60

In Belgien


Notwendigkeit einer Zulassung bei der belgischen Bundesagentur für die Sicherheit der Lebensmittelkette (Agence fédérale pour la sécurité de la chaîne alimentaire, AFSCA) erforderlich

Zum Ausfüllen, bitte doppelklicken!

In Deutschland


Im Bereich der Hygienevorschriften gelten die EU-Verordnungen, die in Deutschland durch nationale Durchführungsverordnungen ergänzt werden. Auf Bundesland ebene gibt es dazu keine Gesetze und Verordnungen. Sehr wohl liegen Umsetzung und die Kontrolle auf Ebene der Bundesländer bzw. der Kreise. Hier gibt es in der Auslegung Unterschiede, die allerdings an keiner Stelle zusammengetragen sind. Teilweise liegt an der Sichtweise einzelner Kontrolleure, die Situationen in den Betrieben vor Ort beurteilen.
Sieh vorige Seite für Auskünfte über Gesetze und Verordnungen zum Sektor der Gemeinschaftsverpflegung im Allgemein

In Luxemburg


Unternehmen der Lebensmittelbranche steht ein von der Handwerkskammer entwickelter Leitfaden für bewährte Hygienemaßnahmen im Gaststättengewerbe zur Verfügung. Er erklärt und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der anzuwendenden Hygienemaßnahmen.

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