Leitfaden für die Gemeinschaftsverpflegung --> Lokal kochen
Wie steht es mit den Nährwertvorschriften?
Um lokale Produkte einzuführen, wurden die Mahlzeiten vereinfacht, vegetarische Gerichte eingeführt oder bestimmte Portionen reduziert. Ein kurzer Blick auf die Vorschriften und Empfehlungen der einzelnen Länder.

Definitionen:
Akzeptable tägliche Tagesdosis (oder tolerierbare tägliche Tagesdosis): Menge der Substanz, die ein durchschnittlicher Erwachsener ohne Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) verwendet dieses Konzept, um die maximale Menge an Zusatzstoffen oder Chemikalien in Lebensmitteln oder Wasser zu bestimmen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens in Abhängigkeit von seinem Gewicht aufnehmen kann.
Nahrungsaufnahme: Portion der Nahrung, die während einer Mahlzeit aufgenommen wird. Eine gute Nahrungsaufnahme enthält ausreichend Energie und ein ausgewogenes Verhältnis an Nährstoffen, um den menschlichen Körper funktionsfähig zu halten. Jedes Land definiert, was eine angemessene Nahrungsaufnahme für einen gesunden Menschen bedeutet, die ihm eine ausgewogene Ernährung ermöglicht (siehe Tabelle oben). Insgesamt sind die Empfehlungen in der gesamten Großregion ähnlich, mit einigen Abweichungen.
Ernährungsleitlinien für Belgien: Mengenbestimmung des Nährstoffbedarfs einer bestimmten Bevölkerungskategorie. Die Ernährungsleitlinien für Belgien enthalten auch Grenzwerte für dieselben Nährstoffe, die nicht überschritten werden sollten. Der Oberste Gesundheitsrat hat einen Bericht zu diesen Leitlinien veröffentlicht. Die Leitlinien sind das Äquivalent zu den französischen Ernährungsempfehlungen (Apports Nutritionnels Conseillés).
Täglicher Ernährungsrichtwert: Informationen der Lebensmittelindustrie über die Menge an Nährstoffen und Energiewerten in einem Produkt verglichen mit den Nährstoffreferenzwerten. Diese Informationen sind gemäß der EG-Verordnung 1169/2011 auf den Etiketten verpflichtend, um dem Verbraucher mehr Transparenz zu garantieren, damit er seine Verbrauchsentscheidungen fundierter treffen kann. Zusätzlich zu den anderen Informationen, die für den Verbraucher erforderlich sind (Liste der Zutaten, Herkunft des Produkts usw.), verlangt Artikel 9 eine „Angabe des Nährwerts“. Diese Deklaration muss mindestens den Energiewert des Produkts sowie die Mengen Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz enthalten (Artikel 30 der Verordnung). Die so ermittelten Werte werden je 100 Gramm oder 100 Milliliter des Produkts angegeben (Artikel 31).
Referenzwerte für die Nährstoffaufnahme: Annäherung an den Vitamin- und Mineralstoffbedarf (Kalzium, Eisen, Proteine, Kohlenhydrate, Fette...), der für einen durchschnittlichen gesunden Erwachsenen notwendig ist. Die Referenzwerte sind eine gesetzliche Verpflichtung der Europäischen Union und geben die Menge an Nährstoffen an, die täglich aufgenommen werden sollte. Dies erleicwhtert dem Verbraucher die Auswahl von Lebensmitteln, insbesondere durch den Vergleich der Referenzwerte mit den täglichen Nährstoffrichtlinien. Diese Referenzwerte berücksichtigen jedoch nicht die individuellen Bedarfe jeder einzelnen Person. Laut EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) sollten „Referenzwerte für die Nährstoffaufnahme nicht als Ernährungsziele oder Empfehlungen verstanden werden, die sich direkt an die Verbraucher richten. Sie sind für die politischen Entscheidungsträger in der EU und den Mitgliedsstaaten gedacht, damit diese Empfehlungen zur Nährstoffzufuhr für die Verbraucher zu geben.“ So kann jeder EU-Mitgliedsstaat zusätzlich zu den NRV-Werten seine eigenen Empfehlungen für Lebensmittel formulieren.
Ein Werkzeug: https://www.emapp.fr/
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