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Hygienevorschriften




Wichtig zu wissen

Einige Verpflichtungen sind auf europäischer Ebene durch Verordnungen vereinheitlicht (siehe Referenztexte).


Referenztexte:
  • Verordnung EG 178/2002 des Europäischen Parlaments zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • EG-Verordnung 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
    • Verordnung 854/2004 zur Festlegung von Vorschriften für amtliche Kontrollen
    • Verordnung 1169/2011 über die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel für Verbraucher

Besonderheiten nach Land

In Belgien existieren zwei Leitfäden::
    • "Vade-mecum de la valorisation des produits agricoles et de leur commercialisation en circuit court " (Leitfaden für die Bewerbung und Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten), erstellt von DiversiFERM " und herausgegeben vom Service Public Wallon, SPW (Öffentlicher Dienst der Wallonie); 2018 aktualisiert. In diesem Leitfaden werden alle zu befolgenden Schritte und Regeln angegeben, von der Etablierung als Hersteller bis zum Verkauf der Produkte, mit einer ausführlichen Beschreibung der Hygienevorschriften. Der Leitfaden enthält auch Produktblätter (Beispiele: Rind-, Schweine- und Schaffleisch, Milchprodukte) und einen erläuternden Anhang zur HACCP-Methode.
    • "T'as tout sur ton étiquette ? („Steht alles auf dem Kennzeichen?„) " erläutert die Regeln der Kennzeichnung: Pflichtangaben, Allergene, Nährwertdeklaration, Spezifikationen für jede Produktart (Milchprodukte, Obst & Gemüse, Fleisch, Fisch, etc). Sie wurde ebenfalls von DiversiFERM? erstellt und im Juni 2018 aktualisiert.