Leitfaden für Produzenten --> Réglementation sanitaire

Etikettierung

In Belgien

In Belgien gibt es einen Leitfaden zur Etikettierung : "//T'as tout sur ton étiquette ?// (Steht alles auf deinem Label?) "
Darin sind alle Pflichtangaben, Allergene, Nährwertangaben, Spezifikationen für jede Produktart (Milchprodukte, Obst & Gemüse, Fleisch, Fisch, etc.) enthalten. Der Leitfaden wurde von Diversiferm erstellt und im Juni 2018 aktualisiert.

Im //Vade-mecum de la valorisation des produits agricoles et de leur commercialisation en circuit court// (Leitfaden zur Bewerbung von landwirtschaftlichen Produkten und ihre Vermarktung im Direktverkauf) sind ab Seite 51 auch die Pflichtangaben aufgeführt, die auf der Verpackung erscheinen müssen:
● Benennung des Lebensmittels
● Liste der Inhaltsstoffe
● Inhaltsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen (S. 53)
● Menge bestimmter Zutaten oder Kategorien von Zutaten (S. 54)
● Netto-Menge der Lebensmittel
● Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum (S. 56)
● Besondere Bedingungen für die Lagerung und/oder Verwendung
● Name oder Firmenname und Anschrift des verantwortlichen Betriebs (S. 57)
● Ursprungsland oder Herkunftsort
● Gebrauchsanweisung
● Alkoholgehalt in Volumenprozent
● Eine Nährwertdeklaration (S. 58)
● Chargennummer (S. 60)
● Genusstauglichkeits-/Identifikationskennzeichen
● Sonstige vorgeschriebene Kennzeichen
● Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (S. 61)

In Frankreich


In Luxemburg


In Luxemburg hat die Abteilung für Lebensmittelsicherheit des Gesundheitsministeriums (Division de la Sécurité Alimentaire du Ministère de la Santé) einen Leitfaden zur Etikettierung/Kennzeichnung erstellt: LEITFADEN ZUR LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG FÜR UNTERNEHMEN IN LUXEMBURG (ÉTIQUETAGE DES DENRÉES ALIMENTAIRES GUIDE POUR LES ENTREPRISES DU LUXEMBOURG)

https://securite-alimentaire.public.lu/dam-assets/fr/publications/link-liste/professionel/F-010-06.pdf

CDieses Kompendium soll Lebensmittelbetriebe bei der Entwicklung einer korrekten Lebensmittelkennzeichnung unterstützen.

In Deutschland


Im Bereich der Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungsvorschriften gelten die EU-Verordnungen, die in Deutschland durch nationale Durchführungsverordnungen ergänzt werden. Auf Bundesland ebene gibt es dazu keine Gesetze und Verordnungen. Sehr wohl liegen Umsetzung und die Kontrolle auf Ebene der Bundesländer bzw. der Kreise. Hier gibt es in der Auslegung Unterschiede, die allerdings an keiner Stelle zusammengetragen sind. Teilweise liegt an der Sichtweise einzelner Kontrolleure, die Situationen in den Betrieben vor Ort beurteilen.