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Transportvorschriften in Belgien


Der Leitfaden Diversiferm ist eine umfangreiche Informationsquelle zu diesem Thema.
Transport von Tieren vom Bauernhof zum Schlachthof (S. 70)

„Die Herkunft eines Tieres wird anhand des Geburtslandes des Rindes (ISO-Code des Landes auf der Ohrmarke) und des letzten Herkunftslandes im Falle des innergemeinschaftlichen Handels (Handelsbescheinigung) bestimmt“ (Hinweis aus Leitlinien zur Eigenkontrolle in Fleischereien und Metzgereien, auf Französisch: //Guide d'autocontrôle en boucherie-charcuterie// S. 36/389)

Für den Transport erforderliche Dokumente:
- Begleitdokument beim Transport von Schafen und Ziegen
- Transportdokument für Schweine
- SANITEL-Karte für Rinder
Dies gilt nicht, wenn das Tier vom Züchter im Umkreis von 50 km abgegeben wird. Für Fahrten >50 km ist eine Transportgenehmigung erforderlich.

Leitfaden S. 155:
Auch wenn ein Produkt nicht bei der FASNK angemeldet wird, müssen Dokumente erstellt werden, aus denen hervorgeht, wer bis zu welchem Stadium für das Produkt verantwortlich ist (finanzielle, organisatorische & Aspekte der Lebensmittelsicherheit). Siehe Beispiele für Klauseln S. 155