Leitfaden für Produzenten --> Grenzüberschreitende Vorschriften und Praktiken
Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer
Die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer ist die Mehrwertsteuer, die bei einer Transaktion zwischen zwei Wirtschaftsakteuren aus zwei Mitgliedsländern der Europäischen Union mit einer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer anfällt. Dabei kann es sich sowohl um die Bereitstellung von Dienstleistungen als auch um den Austausch von Waren handeln.
Angesichts der Komplexität des Steuerrechts empfiehlt es sich, einen Experten auf diesem Gebiet zu konsultieren:
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Besteuerung, ein Labyrinth von Ausnahmen
Im Steuerrecht gibt es zwar ein Prinzip, aber viele Ausnahmen. In der Tat ist es bei der Besteuerung oft eine Frage der Interpretation, wenn es darum geht, eine Situation zu „klassifizieren“. Je nach Struktur oder Person, an die man sich wendet, wird die Interpretation nicht unbedingt die gleiche sein: Anwalt, Steuerbehörde, etc.
Die notwendige Qualifikation
Um zu wissen, welcher Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, ob MwSt?. gezahlt werden muss und wer sie zahlt, müssen Sie die Situation ZUORDNEN. Dabei gibt es mehrere Dinge zu unterscheiden:
- Handelt es sich um die Erbringung von Dienstleistungen oder den Austausch von Waren?
- Wie ist der Status der einzelnen Käufer: Handelt es sich um eine B to B (Business to Business) oder B to C (Business to Consumer) Transaktion?
- Ist der Akteur (Käufer, Verarbeiter, Hersteller) umsatzsteuerpflichtig? (A priori sind die Käufer davon betroffen, aber es hängt von den Käufern ab)
- Wer ist der Steuerzahler? Wer zahlt die Mehrwertsteuer?
Ein paar Definitionen zur Orientierung
«Steuerpflichtiger»: Alle natürlichen oder juristischen Personen, die selbständig eine in Artikel 256-A des Code Général des Impôts/deutsch: Allgemeines Steuergesetzbuch (CGI) beschriebene wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind Steuerpflichtige. Privatpersonen sind nicht steuerpflichtig.
«Innergemeinschaftliche Lieferung»: Der Begriff „innergemeinschaftliche Lieferung“ wird verwendet, wenn ein nicht kostenloser Verkauf zwischen zwei Steuerpflichtigen stattfindet. (Es gibt notwendigerweise einen Preis).
«Steuerzahler»: Mehrwertsteuerpflichtige Person.
« PBRD (Personne Bénéficiant d’un Régime Dérogatoire)»: Person, die von einer abweichenden Regelung profitiert (B to C):
- Entweder eine nicht steuerpflichtige juristische Person (Verwaltung, Gemeinde, öffentliche Dienste), weil deren Haupttätigkeit nicht wirtschaftlich ist
- Oder Personen, die von der Umsatzsteuer befreit sind (Kleinstunternehmer, Selbstunternehmer)
- Oder Landwirte (Pauschalregelung für die Landwirtschaft)
Umkehrung der Steuerschuld
Einige Grundsätze
Jeder kann MwSt?. zahlen, aber um die MwSt?. in Rechnung stellen zu können, ist eine innergemeinschaftliche MwSt?.-Nummer erforderlich.
Bei der Gründung eines Unternehmens wird automatisch eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zentral vergeben. Wenn keine übliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird (z. B: (Verwaltung), man aber, z. B. im Rahmen eines Projektes eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen möchte, kann bei der Steuerverwaltung eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. In Frankreich ist dies der Dienst InterEntreprise? (Service InterEntreprise?, SIE). Hierzu muss ein Formular ausgefüllt werden, dies ist nicht sehr zeitaufwendig.
Je nach Dienstleistung kann es notwendig sein, eine Intracom-Umsatzsteuernummer in einem anderen Land zu beantragen.
Folgendes ist zu beachten: Sprachbarriere: Deutschland besteht generell darauf, dass alle zu bearbeitenden Dokumente in deutscher Sprache vorliegen.
Damit eine Ware im eigenen Land von der Mehrwertsteuer befreit ist und erst im Ankunftsland bezahlt wird, muss nachgewiesen werden können, dass die Ware das Gebiet verlassen hat.
Auf europäischer Ebene ist es die Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG), die sich mit diesen Fragen beschäftigt. Seien Sie vorsichtig, denn es ist nicht unbedingt so ratifiziert, wie es in den Parlamenten der Mitgliedsländer steht.
Handlungsoptionen
1. ERSTELLEN SIE EIN SCHEMA und WENDEN SIE DIESES AN:
Fragen Sie sich auf Grundlage der zuvor aufgelisteten Fragen immer:
● Wer berechnet was an wen?
● Wer zahlt die Steuern?
- Finden Sie heraus, ob es eine Umkehrung der Steuerschuld gibt
- Wo wird die Transaktion besteuert (welches Land)?
- Zu welchem Steuersatz?
2. Die Mehrwertsteuersätze ermitteln, die in den verschiedenen Strukturen der AROMA-Erprobung angewendet werden:
- Krankenhäuser,
- Verwaltungen,
- Kantinen,
- Etc.